Datenschutzrichtlinie
I. Grundlegende Informationen zum Datenschutz
Ii. Datenschutzrichtlinie
Die Corporate Directorate und die Verwaltung von Pacha -Waren, S.L. (From now on, the “Responsible for the Treatment”), assume the maximum responsibility and commitment to the establishment, implementation and maintenance of this data protection policy, guaranteeing the continuous improvement of the person responsible for the treatment with the objective of achieving excellence in relation to compliance with the Regulation (EU) 2016/679 of the European Parliament and the Council, of April 27, 2016, related to the protection of natural persons in terms of processing personal data circulation of these data und durch die die Richtlinie 95/46/EC (die allgemeine Regulierung des Datenschutzes "oder" RGPD ") (Doue L 119/1, 04-05-2016) und der spanischen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (organisches Recht zum Datenschutz, spezifischer Sektorgesetze und deren Entwicklungsstandards).
Die Datenschutzrichtlinie von Pacha -Waren, S.L. Es beruht im Prinzip der proaktiven Verantwortung, wonach die für die Behandlung verantwortliche Person für die Erfüllung des Regulierungs- und Rechtspruententialen Rahmens verantwortlich ist, der diese Politik regiert, und es vor den zuständigen Kontrollbehörden demonstrieren kann.
In diesem Sinne wird die für die Behandlung verantwortliche Person durch die folgenden Prinzipien bestimmt, die allen Mitarbeitern als Leitfaden und Referenzrahmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten dienen müssen:
- Datenschutz vor dem Entwurf: Die für die Behandlung zuständige Person gilt sowohl zum Zeitpunkt der Ermittlung der Behandlungsmittel als auch zum Zeitpunkt der Behandlung angemessene technische und organisatorische Maßnahmen wie Pseudonymisierung, die so konzipiert werden, dass sie die Grundsätze des Datenschutzes effektiv anwenden und die erforderlichen Garantien in die Behandlung integrieren.
- Standarddatenschutz: Die für die Behandlung zuständige Person wendet die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen an, um sicherzustellen, dass die für jeden der spezifischen Zwecke der Behandlung erforderlichen personenbezogenen Daten standardmäßig behandelt werden.
- Datenschutz im Informationslebenszyklus: Maßnahmen, die den Schutz personenbezogener Daten garantieren, gelten während des vollständigen Zyklus der Informationsdauer.
- Lealth, Loyalität und Transparenz: Persönliche Daten werden in Bezug auf die interessierte Partei rechtmäßig, loyal und transparent erörtert.
- Einschränkung des Zwecks: Persönliche Daten werden zu entschlossenen, expliziten und legitimen Zwecken erfasst und mit solchen Zwecken nicht weiter behandelt.
- Datenminimierung: Persönliche Daten sind ausreichend, relevant und beschränkt auf das, was in Bezug auf die Zwecke, für die sie behandelt werden, notwendig ist.
- Genauigkeit: Persönliche Daten sind genau und bei Bedarf aktualisiert. Alle angemessenen Maßnahmen werden so eingesetzt, dass die personenbezogenen Daten, die in Bezug auf die Zwecke, für die sie behandelt werden, ungenau sind, unverzüglich unterdrückt oder behoben werden.
- Einschränkung der Erhaltungsfrist: Die personenbezogenen Daten werden so aufrechterhalten, dass die Identifizierung der Interessierten nicht mehr Zeit als notwendig für die Zwecke des Prozesses personenbezogener Daten zulässig ist.
- Integrität und Vertraulichkeit: Persönliche Daten werden so behandelt, dass eine angemessene Sicherheit personenbezogener Daten garantiert wird, einschließlich des Schutzes gegen nicht autorisierte oder illegale Behandlung und gegen ihren Verlust, ihre Zerstörung oder ihr versehentliches Schaden, indem geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen angewendet werden.
- Informationen und Schulungen: Einer der Schlüssel zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten ist die Schulung und Informationen, die dem an der Behandlung beteiligten Personal zur Verfügung gestellt werden. Während des Informationslebenszyklus werden alle Mitarbeiter mit Zugriff auf die Daten bequem geformt und über ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen informiert.
Die Datenschutzrichtlinie von Pacha -Waren, S.L. Es wird allen Mitarbeitern der für die Behandlung verantwortlichen Person mitgeteilt und allen interessierten Parteien zur Verfügung gestellt.
Infolgedessen umfasst diese Datenschutzrichtlinie alle Mitarbeiter der für die Behandlung verantwortlichen Person, die sie kennen und annehmen müssen, sie als sein eigenes als ihr eigenes Betrachten betrachtet, jedes Mitglied ist, das für die Anwendung des Datenschutzstandards verantwortlich ist, und die für ihre Aktivität anwendbaren Tätigkeit sowie die Identifizierung und Bereitstellung der Verbesserungsmöglichkeiten, die es für das Ziel des Ziels der Einhaltung der Einhaltung der Ausschreibung ermöglicht.
Diese Richtlinie wird durch die Rechtsberatung von Pacha -Waren, S. L., unter der Aufsicht des Unternehmensmanagements und des Verwaltungsgremiums des Unternehmens überprüft, so oft sie als notwendig angesehen werden, um sich jederzeit an die im Bereich des personenbezogenen Datenschutzes angepassten Bestimmungen anzupassen.